ADDEV MATERIALS AEROSPACE - VERKAUFSBEDINGUNGEN
- Auslegung
1.1. In diesen Bedingungen haben die folgenden Wörter die folgende Bedeutung:
- Käuferdie Firma oder das Unternehmen, das Waren von der Firma kauft.
- Bargeld-Käufer: jeder Käufer, der kein Kreditkonto-Käufer ist.
- Trägerder vom Unternehmen für die Lieferung der Waren gemäß Bedingung 3.2 benannte Spediteur oder ein anderer vom Käufer für die Annahme der Waren gemäß Bedingung 3.3 benannter Spediteur, der von Zeit zu Zeit zwischen dem Unternehmen und dem Käufer vereinbart werden kann.
- Bedingungendie in diesem Dokument dargelegten Bedingungen, die von Zeit zu Zeit gemäß Bedingung 2.2 geändert werden.
- Unternehmen: ADDEV Materials Aerospace Ltd. (2 Bordon Trading Estate, Old Station Way, Bordon, Hants GU35 9HH), ADDEV Materials Aerospace SAS (14 Av. Gutenberg, 31120 Portet-sur-Garonne, Frankreich), ADDEV Materials Aerospace B.V. (Bunsenstraat 21, 3316 GC Dordrecht, Niederlande).
- VertragDer Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Käufer über den Verkauf und Kauf von Waren in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen.
- Antrag auf ein KreditkontoDer Antrag auf ein Kreditkonto, der von einem Käufer eines Kreditkontos ausgefüllt und dem Unternehmen vor der Bestellung von Waren vorgelegt und von diesem akzeptiert wurde.
- Kreditkonto-Einkäuferein Käufer, der einen Antrag auf ein Kreditkonto gestellt hat und der vom Unternehmen akzeptiert und mit einem Kreditkonto ausgestattet wurde, um Warenbestellungen beim Unternehmen aufzugeben und zu bezahlen.
- Ereignis höherer Gewalthat die in Bedingung 11 angegebene Bedeutung.
- Warenalle vom Unternehmen an den Käufer zu liefernden Waren (einschließlich eines Teils oder von Teilen davon) gemäß einem Vertrag.
- ArbeitstagJeder Tag, der kein Samstag, Sonntag oder Feiertag im Land der Gesellschaft ist.
1.2. In diesen Bedingungen wird auf Folgendes verwiesen:
- Ein Verweis auf ein Gesetz oder eine Rechtsvorschrift ist als Verweis auf dieses Gesetz oder diese Rechtsvorschrift in der jeweils geänderten, konsolidierten, modifizierten, erweiterten, wieder in Kraft gesetzten oder ersetzten Fassung zu verstehen;
- eine Partei schließt ihre Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungen ein;
- Schriftlich oder schriftlich einschließlich E-Mail.
1.3. Die Überschriften dienen nur der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf die Auslegung.
- Anwendung der Begriffe
2.1. Vorbehaltlich der Bedingung 2.2 unterliegt ein Vertrag diesen Bedingungen unter Ausschluss aller anderen Bestimmungen und Bedingungen.
2.2. Änderungen oder Zusicherungen in Bezug auf die Waren haben keine Wirkung, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich vereinbart und von einem Direktor des Unternehmens unterzeichnet.
2.3. Jede Bestellung stellt ein Angebot des Käufers zum Kauf von Waren zu diesen Bedingungen dar.
2.4. Eine Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn das Unternehmen eine schriftliche Auftragsbestätigung ausstellt oder die Waren liefert.
2.5. Der Käufer muss sicherstellen, dass seine Bestellung und alle Spezifikationen vollständig und genau sind.
2.6. Produktmuster, Zeichnungen, Kataloge, Broschüren oder Beschreibungen auf der Website dienen lediglich der Orientierung und sind nicht Bestandteil des Vertrags.
- Lieferung
3.1. Die Liefertermine sind nur Schätzungen. Verzögerungen berechtigen den Käufer nicht zur Stornierung.
3.2. Wenn der Spediteur vom Unternehmen benannt wird, erfolgt die Lieferung, wenn die Waren auf dem Gelände des Käufers entladen werden.
3.3. Wenn der Spediteur vom Käufer benannt und vom Unternehmen akzeptiert wird, erfolgt die Lieferung, wenn die Waren zur Abholung in den Räumlichkeiten des Unternehmens bereitstehen.
3.4. Wenn der Käufer oder der Spediteur die Lieferung nicht annehmen kann, geht das Risiko auf den Käufer über und die Waren können auf Kosten des Käufers gelagert werden.
3.5. Der Käufer hat auf seine Kosten geeignete Geräte und Arbeitskräfte für die Entladung zur Verfügung zu stellen.
3.6. Die von der Gesellschaft bei der Auslieferung festgestellten Mengen sind bis zum Beweis des Gegenteils maßgebend.
3.7. Die Waren können in Teilmengen geliefert werden; Verspätungen oder Mängel bei einer Teilmenge berechtigen nicht zur Annullierung anderer Teilmengen.
3.8. Beanstandungen wegen Nichtlieferung müssen innerhalb von 5 Arbeitstagen gemeldet werden; die Haftung ist auf die Kosten für Ersatzwaren beschränkt.
3.9. Das Unternehmen haftet nicht für Verzögerungen, die durch Ereignisse höherer Gewalt oder das Versäumnis des Käufers, angemessene Anweisungen zu erteilen, verursacht werden.
- Risiko und Titel
4.1. Die Gefahr geht mit der Lieferung über.
4.2. Das Eigentum bleibt bis zur vollständigen Bezahlung bei der Gesellschaft.
4.3. Bis zum Eigentumsübergang muss der Käufer:
- die Waren als Verwahrer zu halten;
- getrennt und identifizierbar aufbewahren;
- eine Versicherung aufrechtzuerhalten;
- Marken nicht zerstören oder verunstalten;
- Versicherungserlöse treuhänderisch für das Unternehmen halten.
4.4. Das Unternehmen kann Räumlichkeiten betreten, um Waren zu inspizieren oder zurückzuholen, wenn das Eigentum nicht übergegangen ist.
- Preis
5.1. Die Preise sind wie in der schriftlichen Bestätigung angegeben.
5.2. Das Unternehmen kann die Preise für:
- Faktoren, auf die das Unternehmen keinen Einfluss hat (Währung, Steuern, Arbeit, Material);
- vom Käufer gewünschte Änderungen;
- vom Käufer verursachte Verzögerungen.
5.3. Die Preise verstehen sich ausschließlich Mehrwertsteuer, Verpackung, Versicherung, Transport, Lieferung und Zollgebühren, die ebenfalls vom Käufer zu zahlen sind.
- Zahlung
6.1. Bargeldkäufer: Zahlung im Voraus.
Kreditkonto-Käufer: gemäß den vereinbarten Kreditbedingungen.
6.2. Die Zahlungsfrist ist von entscheidender Bedeutung.
6.3. Die Zahlung muss in frei verfügbaren Mitteln erfolgen.
6.4. Die Zahlungen werden bei Vertragsbeendigung sofort fällig.
6.5. Kein Abzug und keine Aufrechnung, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.
6.6. Auf verspätete Zahlungen werden bis zur vollständigen Begleichung Verzugszinsen in Höhe des örtlichen gesetzlichen Zinssatzes erhoben.
- Ansprüche für beschädigte Waren
7.1. Prüfen Sie die Waren sofort.
7.2. Melden Sie beschädigte Waren innerhalb von 3 Arbeitstagen.
7.3. Stellen Sie auf Anfrage Waren für Untersuchungen zur Verfügung.
7.4. Abhilfemaßnahmen: Reparatur, Ersatz oder Erstattung.
7.5. Bei Nichteinhaltung der Verfahren erlischt der Anspruch.
7.6. Reparierte oder ersetzte Waren unterliegen den vorliegenden Bedingungen.
- Beschränkung der Haftung
8.1. Gesetzlich implizierte Garantien sind im größtmöglichen Umfang ausgeschlossen.
8.2. Bei Waren, die nicht von der Firma hergestellt wurden, werden angemessene Anstrengungen unternommen, um die Herstellergarantien zu übertragen.
8.3. Die Haftung gilt für alle Ansprüche, einschließlich Vertrag, unerlaubter Handlung, falscher Darstellung oder anderweitig.
8.4. Keine Beschränkung der Haftung für:
- Tod oder Körperverletzung;
- Verletzung von nicht ausschließbaren gesetzlichen Rechten.
8.5. Indirekte oder Folgeschäden sind ausgeschlossen.
8.6. Gesamthaftung ≤ für die betreffenden Waren gezahlter Preis.
8.7. Überlebt die Kündigung.
- Einhaltung von Gesetzen
- Der Käufer muss die Waren in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen (Export-, Umwelt- und Chemikalienrecht) lagern und verwenden.
- Der Käufer hält das Unternehmen bei Verstößen schadlos.
- Zuweisung
- Der Käufer darf seine Rechte nicht ohne schriftliche Zustimmung abtreten.
- Das Unternehmen kann seine Rechte frei übertragen.
- Höhere Gewalt
- Das Unternehmen haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung aufgrund von Ereignissen, die sich seiner Kontrolle entziehen (Naturkatastrophen, Streiks, behördliche Maßnahmen, Lieferantenausfälle, Pandemien, Kriege usw.).
- Abhilfemaßnahmen: Verlängerung der Frist, Verringerung des Volumens oder Kündigung unter Einhaltung einer Frist von 5 Arbeitstagen.
- Zahlungsunfähigkeit oder Verzug
- Wenn der Käufer in Verzug gerät, zahlungsunfähig wird, seine Geschäftstätigkeit einstellt oder ähnliches, kann das Unternehmen die Lieferungen aussetzen, den Vertrag kündigen und die Zahlung sofort einfordern.
- Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat keine Auswirkungen auf die erworbenen Rechte.
- Vertraulichkeit
- Der Käufer muss Informationen des Unternehmens vertraulich behandeln, es sei denn, sie sind öffentlich, genehmigt oder gesetzlich vorgeschrieben.
- Notizen
- Mitteilungen bedürfen der Schriftform und müssen persönlich, per Post, per E-Mail oder per Fax zugestellt werden.
- Erhalten nach lokalen Standards.
- Allgemein
- Rechte und Rechtsbehelfe sind kumulativ.
- Ungültige Bestimmungen sind trennbar.
- Eine verzögerte oder unterlassene Vollstreckung ist kein Verzicht.
- Die gesamte Vereinbarung ersetzt frühere Vereinbarungen.
Ausgabe: 1
Zuletzt aktualisiert: 10/02/2026